Seniorenwohnung mieten & kaufen
Bei den Seniorenwohnungen werden heute die unterschiedlichsten Arten angeboten, die von der barrierefreien Parterre-Wohnung bis hin zum luxuriösen Penthouse reichen. Ein ganz wichtiges Kriterium bei der Seniorenwohnung ist, dass sie ohne große Treppenkraxelei leicht zu erreichen sein muss. Bei einem Gebäude mit einem Personenaufzug ist es also ziemlich egal, ob die Seniorenwohnung im Erdgeschoss oder in der zehnten Etage liegt. Viele ältere Herrschaften bevorzugen für ihren Alterswohnsitz statt der Badewanne eine Dusche, weil sie auch mit körperlichen Einschränkungen gut genutzt werden kann. Als beste Lösung hat sich hier die befahrbare Ausführung erwiesen.
Bei der Seniorenwohnung auch auf die Infrastrukturen einen Blick werfen
Auf der Suche nach guten Seniorenwohnungen sollte man nicht nur die Ausstattung der Wohnräume selbst genauer unter die Lupe nehmen. Viele der älteren Herrschaften besitzen kein eigenes Auto mehr, so dass es günstig ist, wenn sich die Seniorenwohnung im unmittelbaren Umfeld einer Anschlussstelle an den öffentlichen Personennahverkehr befindet. Als besonders praktisch hat es sich erwiesen, wenn in der Nähe der Seniorenwohnungen auch einige wichtige Einrichtungen wie Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken, Banken und Arztpraxen vorhanden sind. So sind die älteren Damen und Herren nicht bei jeder Erledigung auf die Hilfe Dritter angewiesen.
Die Mietverträge für die Seniorenwohnung
Besonders die Seniorenwohnung in einer betreuten Anlage wird gern mit einem Zeitmietvertrag vergeben. Das ist ein echtes Manko, wenn der Bewohner verstirbt oder seinen Wohnsitz auf Grund einer Verschlechterung seines Gesundheitszustandes in ein Pflegeheim wechseln muss. Dem BGB-Mietvertrag mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist ist immer der Vorzug zu geben. Der Mietvertrag für die Seniorenwohnung in einer betreuten Anlage kann übrigens auch mit anderen Leistungen gekoppelt werden, für die allerdings in jedem Fall eine getrennte Abrechnung erfolgen sollte, weil sie zum Teil von verschiedenen Trägern erstattungsfähig sind.